Schullogo

Willkommen beim Förderverein der Carl-Friedrich-Gauß-Schule e.V.

MITGLIED & SPENDE                                                                                                                                                                          

Haben Sie sich entschlossen, unseren Verein zu unterstützen oder sogar Mitglied zu werden?

Das freut uns sehr!

Nur das Interesse auch künftiger Elterngenerationen und die Bereitschaft, uns durch Mitgliedschaft

zu unterstützen, sichert unsere Arbeit auch in der Zukunft.

Flyer

Wenn Sie Mitglied werden möchten:                                                                                                                                                                                                      

Bitte drucken Sie sich einfach unsere Beitritts- / Spendenerklärung aus und vervollständigen sie

diese mit Ihren Daten.

Sie können uns die Beitrittserklärung über die Lehrkräfte Ihres Kindes zuleiten,

sie direkt im Sekretariat der KGS Hemmingen abgeben oder sie schicken an:

 Unsere Postadresse und Bankverbindung
 FÖRDERVEREIN der Carl-Friedrich-Gauß-Schule e.V.
 Hohe Bünte 4
 30966 Hemmingen
 Konto: 0015002306, BLZ 25050180, SPK Hannover

Beitrittserklaerung_Foerderverein_KGS  (pdf-Format für den Acrobat Reader®)

Wenn Sie spenden möchten:                                                                                                                                                                 

                                                             

Unser Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt, Spenden

können von der Steuer abgesetzt werden.

Die Regelungen im Detail:

Der Jahresbeitrag und Spenden durch Überweisung / Abbuchung können ohne besondere Spendenbescheinigung durch

Vorlage des Überweisungsbeleges beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden. Für Spenden über 50 Euro oder

Barspenden stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus. Wir sind als gemeinnützig und zu den in § 5 Abs. 9 KStG

bezeichneten Personenvereinigungen gehörig anerkannt lt. Bescheid des Finanzamtes HannoverLand I vom 30.01.1986

GemLI/27. Eine Abbuchungsermächtigung erleichtert allen Beteiligten die Beitragszahlung, da erfahrungsgemäß die

jährlich einmalige Zahlung oft vergessen wird und dadurch erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht. Die

Abbuchungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.

Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Spenden ist Susanne Winkelhake,

die Sie unter foerderverein@kgshemmingen.de erreichen können.